Pflanzenkohle wird in der Landwirtschaft vielseitig eingesetzt – als Bodenverbesserer, Stalleinstreu oder Güllezusatz. Ihr Einsatz ist klar geregelt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und die Unterschiede zwischen landwirtschaftlich und futtermittelrechtlich zugelassener Pflanzenkohle.
Vielseitiger Einsatz von Pflanzenkohle in der Landwirtschaft
Pflanzenkohle hat sich in der Landwirtschaft als vielseitiges Produkt etabliert, das in verschiedenen Bereichen wie der Bodenverbesserung, als Stalleinstreu oder Güllezusatz verwendet wird. Doch die Zulassung und der Einsatz von Pflanzenkohle sind durch zahlreiche gesetzliche Regelungen und Zertifizierungen wie der EBC (European Biochar Certificate) und der Düngebewilligung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) streng reglementiert.
EBC-Zertifizierung: Qualitätsstandard für Pflanzenkohle
Die EBC-Zertifizierung spielt eine zentrale Rolle bei der Klassifizierung von Pflanzenkohlen. Sie stellt sicher, dass die PK in Bezug auf ihre chemische Zusammensetzung, wie etwa Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetallgehalte, bestimmte Standards erfüllt.
BLW-Düngebewilligung: Voraussetzung für den landwirtschaftlichen Einsatz
Neben der EBC-Zertifizierung gibt es auch Vorgaben des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), die regeln, welche Pflanzenkohle in der Landwirtschaft verwendet werden darf. Für die Verwendung von PK in der Landwirtschaft, insbesondere als Dünger oder Bodenverbesserer, müssen Hersteller eine Düngebewilligung vom BLW einholen. Diese Bewilligung stellt sicher, dass die Pflanzenkohle für den vorgesehenen Einsatz sicher und umweltverträglich ist.
Unterschiede zur Futtermittelkohle: Lockerere Anforderungen
Ein wichtiger Punkt: Pflanzenkohle, die als Futterzusatz verwendet wird, unterliegt nicht den gleichen strengen Anforderungen wie die Verwendung in der Landwirtschaft. Obwohl sie über den Weg des Mists auch in den Boden gelangen kann, ist für die Futterkohle keine Düngebewilligung erforderlich. Das bedeutet, dass Hersteller von Futterkohle weniger strenge Auflagen bezüglich der PAK-Werte (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) einhalten müssen. Das hat zur Folge, dass Hersteller, die nur eine EBC Urban-Zertifizierung besitzen, ihre Kohle als Futtermittel vertreiben können, jedoch nicht für landwirtschaftliche Anwendungen wie Stalleinstreu oder Bodenverbesserer.
Fazit: Sicherheit durch geprüfte Qualität
Die strengen Anforderungen für Pflanzenkohle, die mit einer Düngebewilligung des BLW versehen ist, sorgen für eine höhere Sicherheit im Umgang mit der Kohle, wenn sie in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Diese PK erfüllen nicht nur die Anforderungen des EBC, sondern entsprechen auch den Vorschriften des BLW. Hersteller, die EBC Pflanzenkohle mit einer Düngebewilligung des BLW anbieten, garantieren somit die Sicherheit und Zulässigkeit ihrer Produkte für landwirtschaftliche Anwendungen.